→ Für Führungen wenden Sie sich bitte direkt an den Touristischen Accueil.

→ Für TaufenHochzeiten oder Abdankungen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Pfarrpersonen.

Die geschichtsträchtigen Räume des Basler Münsters und seiner Kapellen, des Kreuzgangs und des Bischofshofs werden in erster Linie von der Kirchgemeinde und im Rahmen kirchlicher Anlässe genutzt. Auf Anfrage kann die Münsterkommission über eine Nutzung durch externe Veranstalter entscheiden. Die Gottesdienste und die von den Kirchenvorständen angeordneten Gemeindeanlässe haben bei der Benutzung kirchlicher Gebäude den Vorrang vor anderen Veranstaltungen. Bei allen Veranstaltungen ist auf die Würde der Räume und ihre Zweckbestimmung Rücksicht zu nehmen. (Siehe auch BENUTZUNGSREGLEMENT IV D 3c, §1 & §2).

Jahreszeitliche Einschränkungen

  • Von Anfang Adventszeit bis zu den Fasnachtsferien können in der Regel – neben den traditionellen kirchlichen Anlässen – keine weiteren Veranstaltungen stattfinden.
  • Während den Schulferien finden in der Regel Unterhaltsarbeiten statt und der Betrieb ist ferienbedingt reduziert.

Nutzungs- und Veranstaltungsanfragen
Ihre Anfrage wird durch die Münsterkommission bearbeitet. Diese trifft sich grundsätzlich 1 Mal pro Monat. Wir bitten Sie, das Gesuch frühzeitig (und je früher desto besser) zu stellen. Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden bearbeitet. Besten Dank.

Zum Formular: «Nutzungs- und Veranstaltungsanfragen»

Weitere Räume der Evangelisch reformierten Kirche Basel Stadt
Neben den Räumlichkeiten des Münsters und des Bischofshof können auch die Martins-, Peters-, Johannes-, Leonhards-, Paulus-, Theodors-oder Matthäuskirche von Externen genutzt werden. Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt stellt insbesondere mit der Martins- und Leonhardskirche zwei für Konzerte gut geeignete Räume zur Verfügung.