Mit der Konfirmation bekunden die jungen Erwachsenen selbstbestimmt ihren Willen, der kirchlichen Gemeinschaft angehören zu wollen. Die Konfirmation erfolgt in den meisten Landeskirchen an der Schwelle zum Erwachsenenalter, in der Regel im Alter von 15 bis 16 Jahren. Die Konfirmation geschieht durch die Münsterpfarrerin oder den Münsterpfarrer, bzw. von den Münsterpfarrern beauftragte Personen (Vikarin oder Vikar, Stellvertreterin oder Stellvertreter).

Weitere Informationen zur Konfimation finden Sie unter dem Link Kirchlicher Unterricht.

Voraussetzungen
Die Konfirmation setzt in der Regel die Taufe voraus. Die Taufe kann während des zweijährigen kirchlichen Unterrichts nachgeholt werden. Der Besuch des kirchlichen Unterrichts für die Konfirmation ist obligatorisch. Dazu gehört auch das Konfirmandenlager (4 bis 5 Tage).

Rechte und Pflichten
Ab dem 16. Altersjahr erhalten die jungen Menschen das aktive Wahlrecht in ihrer Kirchgemeinde. Fortan anerkennt die Kirche sie als mündige Christinnen und Christen. Mit dem Erreichen des steuerpflichtigen Alters und eines Einkommens in entsprechender Höhe fällt auch die Kirchensteuer an.